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Ortsrecht

Allgemein

Die Gemeinden können im Rahmen der Gesetze ihre eigenen Angelegenheiten durch Satzungen und Verordnungen regeln.

Sie werden vom Rat beschlossen, sind vom Bürgermeister zu unterzeichnen und öffentlich bekannt zu machen.

Jedermann hat das Recht, Satzungen einzusehen und sich gegen Erstattung der Kosten Abschriften geben zu lassen.

Kontakt

Frau Schacht »
Hauptabteilung
Telefon: 05322 74-107
Hauptabteilung »
Fax: 05322 74-106
E-Mail oder Kontaktformular

Ratsinformationssystem

Über unser Ratsinfo können die Satzungen der Stadt Bad Harzburg und die zu den Sitzungen des Rates und der Fachausschüsse jeweiligen amtlichen Bekanntmachungen sowie die erfassten Protokolle eingesehen werden.