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Beteiligung der Öffentlichkeit
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Erläuterungen
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens von Bauleitplänen (Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen) haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit sich zu beteiligen!
Beteiligungsmöglichkeiten gibt es:
- im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- im Rahmen der Auslegung zum vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
- im Rahmen der Auslegung von Bebauungsplänen der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
- im Rahmen der erneuten Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Kontakt
Abteilung für Hochbau, Stadtplanung und Umweltschutz »
Fax: 05322 74-9605
E-Mail oder Kontaktformular
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