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Kreuzung Säperstelle
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Beteiligung der Öffentlichkeit

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Erläuterungen

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens von Bauleitplänen (Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen) haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit sich zu beteiligen!

Beteiligungsmöglichkeiten gibt es:

  • im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
  • im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
  • im Rahmen der Auslegung zum vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
  • im Rahmen der Auslegung von Bebauungsplänen der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
  • im Rahmen der erneuten Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB

Kontakt

Frau Seltitz »
Abteilung für Hochbau, Stadtplanung und Umweltschutz
Telefon: 05322 74-605