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Kommunale Wärmeplanung

Allgemeine Informationen und Hintergrund zum Vorhaben

Um die Klimaziele des Landes und des Bundes zu erreichen, ist die Dekarbonisierung unserer Wärmeversorgung zwingend notwendig. Da Wärme über weite Strecken nur begrenzt transportfähig und -würdig ist, muss die Wärmewende vor allem lokal, in den Kommunen erfolgen - in Bad Harzburg für Bad Harzburg. Um Raumbedarfe für notwendige Erzeugungs- und Verbrauchsstrukturen zu erkennen und in städtebaulichen Planungen und Entwicklungen zu berücksichtigen, braucht es eine strategische Planung, wie die Wärmeversorgung in Bad Harzburg zukünftig aussehen kann. 

Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein langfristiger und strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitgehend treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 auf dem Gebiet der Stadt Bad Harzburg durch die Senkung der Wärmebedarfe und die Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energiequellen. 

Für Ober- und Mittelzentren in Niedersachsen besteht gemäß § 20 des niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG) ab dem Jahr 2024 die Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung eines kommunalen Wärmeplans bis zum 31.12.2026. Dieser muss nach Fertigstellung alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Gleichzeitig werden Kommunen mit § 21 NKlimaG ermächtigt, zur Erstellung von Wärmeplänen erforderliche Daten bei allen Stellen zu erheben, bei denen diese Daten vorhanden sein könnten. Obwohl der Fokus auf Gebäudedaten und energiebezogene Daten liegt, kann es im Zuge dieser Datenergebung auch zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten kommen. Details dazu entnehmen Sie bitte den nebenstehenden Informationsschreiben.

Die KWP betrachtet das gesamte Gemeindegebiet und enthält sowohl eine Bestandsanalyse, bei der aktuelle Wärmebedarfe und -verbräuche der privaten und kommunalen Gebäude und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen sowie die aktuelle Wärmeversorgungsstruktur ermittelt werden, als auch eine Potentialanalyse zur Senkung des Wärmebedarfs und zur Identifikation von potentiellen, lokalen Wärmequellen aus erneuerbaren Energien. Neben Berechnungen wie sich Wärmebedarfe und Wärmeversorgungsstruktur zur Erreichung einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung der Gebäude entwickeln müssen, müssen auch Handlungsstrategien zur Umsetzung dieser erarbeitet werden. Die Umsetzung soll in Summe zu den erforderlichen Treibhausgasminderungen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung führen. Bitte beachten Sie, dass der Wärmeplan keine rechtliche Außenwirkung hat und keine einklagbaren Rechte oder Pflichten begründet (§ 23 (4) WPG).

Kontakt

Frau Scholz »
Klimaschutzmanagement
Telefon: 05322 74-604

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