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Politik

Die politische Willensbildung erfolgt in der Stadt Bad Harzburg durch den Rat, dem Hauptorgan der Gemeinde.

In Bad Harzburg besteht der Rat aus 34 gewählten Ratsfrauen und -herren, zuzüglich kraft Amtes der hauptamtliche Bürgermeister.

Der Rat gestaltet die Entwicklung innerhalb der Gemeinde. Diese Aufgabe umfasst Entscheidungen in allen Lebensbereichen, die die Gemeinde laut Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz selbständig regelt; zum Beispiel die Planung von Baugebieten, die Einrichtung von Schulen und Kindergärten, der Beschluss des städtischen Haushaltes sowie die Festsetzung der kommunalen Gebühren, Steuern und Abgaben (zum Beispiel Grundsteuer, Gewerbesteuer, Kindergartengebühren).

Die Beschlüsse des Rates muss die Verwaltung umsetzen. Sie entscheidet zwar in vielen alltäglichen Angelegenheiten selbständig, richtet ihre Arbeit aber an den Grundsätzen aus, die der Rat beschlossen hat. Zudem berät sie die Politik fachlich und begleitet so deren Entscheidungsprozesse.

Die Sitzungen des Rates sind grundsätzlich öffentlich und finden in der Regel im Ratssaal statt. Bei Bedarf können Tagesordnungspunkte, die vertrauliche Informationen beinhalten, in einem nicht öffentlichen Sitzungsteil beraten werden. 

Zweites wichtiges Organ der Gemeinde ist der Verwaltungsausschuss (VA). Er bereitet sämtliche Ratsbeschlüsse vor und hat zusätzlich eigene Zuständigkeiten. Dies sind Aufgaben, die laut Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz weder dem Rat noch dem Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamten obliegen.

Der VA tagt nicht öffentlich.

Der Bürgermeister ist das dritte Organ der Kommune. Er wird direkt gewählt. Der Bürgermeister vertritt die Stadt vor dem Gesetz, repräsentiert sie politisch und leitet die Verwaltung.