Ausschüsse
Der Verwaltungsausschuss
Der Verwaltungsausschuss ist neben dem Rat das zweite Organ der Gemeinde mit umfangreichen eigenen Kompetenzen. Ihm gehören kraft Gesetzes der Bürgermeister und die zu bestimmenden Beigeordneten als stimmberechtigte Mitglieder sowie beratende Mitglieder an. Vorsitzender des Verwaltungsausschusses ist der Bürgermeister.
Der Verwaltungsausschuss bereitet die Beschlüsse des Rates vor.
Er beschließt über diejenigen Angelegenheiten, die nicht der Beschlussfassung des Rates bedürfen und die nicht dem Bürgermeister obliegen.
Die Fachausschüsse
Die Ratsfrauen und Ratsherren können zur Vorbereitung der Beschlüsse des Rates Ausschüsse bilden. Zweck der Tätigkeit der Ausschüsse ist die Entlastung des Rates. Je entbehrlicher Erörterungen und Erläuterungen in den Ratssitzungen sind, desto effektiver gestaltet sich die Arbeit des Rates.
Die Zusammensetzung soll als verkleinertes Abbild das Spektrum des Rates widerspiegeln. Neben den Ratsfrauen und Ratsherren können zusätzlich weitere Personen als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht berufen werden.