Hilfsnavigation

Volltextsuche
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Kreuzung Säperstelle
Seiteninhalt
Inhalt

Veröffentlichung von Aufträgen nach der VOB/A, VOL/A, VOF

    

Erläuterungen

Im Rahmen der Dokumentation nach § 20 VOB/A hat der Auftraggeber in geeigneter Weise nach Zuschlagserteilung zu informieren, wenn bei:

  • Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer
  • Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 € ohne Umsatzsteuer

übersteigt.

Diese Informationen werden sechs Monate auf dem Internetportal veröffentlicht und müssen folgende Angaben enthalten:

  1. Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Auftraggebers,
  2. gewähltes Vergabeverfahren,
  3. Auftragsgegenstand,
  4. Ort der Ausführung,
  5. Name des beauftragten Unternehmens

Im Rahmen der Dokumentation nach § 30 UVgO hat der Auftraggeber in geeigneter Weise nach Zuschlagserteilung zu informieren, wenn bei:

Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt.

Diese Informationen werden drei Monate auf dem Internetportal veröffentlicht und enthalten mindestens folgende Angaben:

  1. Name und Anschrift des Auftraggebers und dessen Beschaffungsstelle
  2. Name des beauftragten Unternehmens; soweit es sich um eine natürliche Person handelt, ist deren Einwilligung einzuholen oder deren Name zu anonymisieren
  3. Verfahrensart
  4. Art und Umfang der Leistung
  5. Zeitraum der Leistungserbringung

Kontakt

Frau Bathcke »
Bauverwaltungsabteilung
Telefon: 05322 74-614