Veröffentlichung von Aufträgen nach der VOB/A, VOL/A, VOF
Erläuterungen
Im Rahmen der Dokumentation nach § 20 VOB/A hat der Auftraggeber in geeigneter Weise nach Zuschlagserteilung zu informieren, wenn bei:
- Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer
- Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 € ohne Umsatzsteuer
übersteigt.
Diese Informationen werden sechs Monate auf dem Internetportal veröffentlicht und müssen folgende Angaben enthalten:
- Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Auftraggebers,
- gewähltes Vergabeverfahren,
- Auftragsgegenstand,
- Ort der Ausführung,
- Name des beauftragten Unternehmens
Im Rahmen der Dokumentation nach § 30 UVgO hat der Auftraggeber in geeigneter Weise nach Zuschlagserteilung zu informieren, wenn bei:
Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt.
Diese Informationen werden drei Monate auf dem Internetportal veröffentlicht und enthalten mindestens folgende Angaben:
- Name und Anschrift des Auftraggebers und dessen Beschaffungsstelle
- Name des beauftragten Unternehmens; soweit es sich um eine natürliche Person handelt, ist deren Einwilligung einzuholen oder deren Name zu anonymisieren
- Verfahrensart
- Art und Umfang der Leistung
- Zeitraum der Leistungserbringung