Zweitwohnungssteuer Befreiung
[Nr.99102017011002 ]
Volltext
Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten. Die Erhebung der Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung von Erwerbszweitwohnungen durch Verheiratete stellt eine gegen Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) verstoßende Diskriminierung der Ehe dar.
Hinweis
Bitte legen Sie die Gründe und den Nutzungsumfang für die berufliche Verwendung der Bad Harzburger Wohnung für eine Einzelfallprüfung bei der Steuerabteilung dar.
- Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
