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Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
[Nr.99115005104002 ]

Volltext

Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.02.2016
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Zuständig

Servicebüro »
Fax: 05322 74-330
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Dahms »
Servicebüro
Telefon: 05322 74-318
Frau Hundertmark »
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Telefon: 05322 74-312
Frau Lohse »
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Telefon: 05322 74-314
Frau Strote »
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Telefon: 05322 74-319