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Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
[Nr.99115005070002 ]

Volltext

Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.

Ansprechpunkt

Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 24.05.2023
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Zuständig

Servicebüro »
Fax: 05322 74-330
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Dahms »
Servicebüro
Telefon: 05322 74-318
Frau Lohse »
Servicebüro
Telefon: 05322 74-314
Frau Strote »
Servicebüro
Telefon: 05322 74-319