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Umwandlung einer bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft in eine Ehe Anmeldung
[Nr.99079001243000 ]

Volltext

Eine Lebenspartnerschaft ist eine Verbindung zweier Menschen gleichen Geschlechts, die gesetztlich geregelt und der Ehe gleichgestellt ist.

Weitere Informationen enthält die Leistung "Begründung einer Lebenspartnerschaft".

Die Lebenspartnerschaft wird nach der Umwandlung als Ehe fortgeführt.

Verfahrensablauf

Die beabsichtigte Umwandlung der bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft ist bei der zuständigen Stelle anzumelden.

Voraussetzungen

  • Bestehen einer inländischen Lebenspartnerschaft zwischen den Erklärenden
  • Geschäftsfähigkeit

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit für die Anmeldung der Umwandlung der Ehe liegt bei dem Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie oder Ihr zukünftiger Ehegatte Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben/hat.

Haben weder Sie noch Ihr Lebenspartner Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist für die Anmeldung das Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt zuständig, vor dem die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt werden soll.

Zuständig für die Umwandlung ist jedes deutsche Standesamt.

Erforderliche Unterlagen

  • gültigen Reisepass oder Personalausweis oder ein sonstiger mit Lichtbild versehener amtlichen Ausweis
  • eine Bescheinigung der Meldebehörde der Hauptwohnung, aus der die Vor- und Familiennamen, der Familienstand, der Wohnort und die Staatsangehörigkeit ersichtlich sind
  • zusätzlich eine Bescheinigung der Meldebehörde der Nebenwohnung, wenn die Anmeldung der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe bei dem Standesamt der Nebenwohnung erfolgt  
  • ihre Lebenspartnerschaftsurkunde oder ein Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister, sofern die bestehende Lebenspartnerschaft nicht bei dem Standesamt der Anmeldung der Umwandlung begründet wurde

Ggf. werden weitere Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an das für die Anmeldung der Umwandlung zuständige Standesamt.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 07.12.2018
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung

Zuständig

Standesamt »
Fax: 05322 74-278
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Mortzfeld »
Standesamt
Telefon: 05322 74-315
Frau Page »
Standesamt
Telefon: 05322 74-317