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Straßenreinigung
[Nr.99108028021000 ]

Volltext

Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Straßenreinigungssatzung

Hinweis

Formulare

Kehrplan


Zuständig

Kontakt

Herr Schneider »
Abteilung für öffentliche Ordnung
Telefon: 05322 74-304