Standplatzgenehmigung
[Nr.99050054006000 ]
Volltext
Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.
Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
Hinweis
Für die Zuweisung eines Standplatzes auf dem Wochenmarkt ist die Stadt Bad Harzburg zuständig.
Für die Erteilung einer Marktfestsetzung (z.B. Flohmarkt) ist der Landkreis Goslar zuständig.
Hierzu benötigen Sie folgende Unterlagen:
Sie müssen eine Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Angestellten-Reisegewerbekarte erforderlich oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
Erforderliche Unterlagen
- Reisegewerbekarte , sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
- Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
- ggf. eine Sondernutzungserlaubnis , wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird
Hinweis
Für die Zuweisung eines Standplatzes auf dem Wochenmarkt benötigen Sie folgende Unterlagen:
Mitteilung über
- Warenangebot
- Standgröße
- Strombedarf
Hinweis
Für die Zuweisung eines Standplatzes auf dem Wochenmarkt fallen folgende Gebühren an:
3,20 Euro je m für Marktstände
3,50 Euro je m für Verkaufswagen
6,40 Euro Mindestgebühr pro Marktstand
