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Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
[Nr.99085001014002 ]

Volltext

Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Erforderliche Unterlagen

  • wieder gefundener Reisepass

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.12.2013
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Zuständig

Servicebüro »
Fax: 05322 74-330
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Dahms »
Servicebüro
Telefon: 05322 74-318
Frau Hundertmark »
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Telefon: 05322 74-312
Frau Lohse »
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