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Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
[Nr.99108009012000 ]

Volltext

Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen

  • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
  • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
  • ein aktuelles Lichtbild.

Kosten

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

Formulare

Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

Hinweise (Besonderheiten)

Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Zuständig

Kontakt

Herr Schneider »
Abteilung für öffentliche Ordnung
Telefon: 05322 74-304