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Kommunale Sportstätten
[Nr.99098006005000 ]

Volltext

Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.02.2015
Fachlich freigegeben durch:

AG Kommunenredaktion

Zuständig

Kontakt

Frau Lindner »
Abteilung für Schulen, Jugendpflege, Kindertagesstätten und Sport
Telefon: 05322 74-502