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Jugendberatung
[Nr.99003028078000 ]

Volltext

Jugendberatung kann sowohl als Aufgabe der Jugendarbeit als auch in einer Jugend-, Erziehungs- und Familienberatungsstelle wahrgenommen werden.

In der Jugendarbeit versteht sich die Jugendberatung heute stärker im Kontext mobiler stadtteilorientierter Jugend- und Freizeitarbeit.

Zu weiteren Informationen siehe auch Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei den Erziehungs- und Familienberatungsstellen.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Zuständig

Jugendförderung/ Jugendtreff »
Telefon: 05322 87673
Fax: 05322 87679
E-Mail oder Kontaktformular