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Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten
[Nr.99102012002002 ]

Leistungsbeschreibung

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigetnum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind

  • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
  • bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundstuer B).

Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte. Es wird anhand des Einheitswertes der Grundsteuermessbetrag festgesetzt. Dieser ist Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer.
Der Rat der Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz ergibt die Höhe der Grundsteuer und es wird der Grundsteuerbescheid erstellt.

Hinweis

Grundsteuerreform – Niedersachsen

Aufgrund der Grundsteuerreform sind Eigentümer:innen eines bebauten oder unbebauten Grundstücks verpflichtet, voraussichtlich zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.12.2022 eine Feststellungserklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Weitere Informationen unter:  https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 18.08.2020
Fachlich freigegeben durch:

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern

Zuständig

Steuerabteilung »
Fax: 05322 74-222
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Tolksdorf »
Steuerabteilung
Telefon: 05322 74-213