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Außenwerbung: Genehmigung
[Nr.99108012005005 ]

Volltext

Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinden mit bauaufsichtlichen Befugnissen .

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweis

- Formloser Antrag
- Lageplan
- Skizze

Kosten

Es wird eine Baugenehmigungsgebühr nach den Anlagen zur Baugebührenordnung sowie ggf. eine zusätzliche Sondernutzungsgebühr im Einzelfall nach Ortsrecht erhoben.

Wird eine Werbeanlage ohne eine erforderliche Baugenehmigung angebracht, kann dies mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Hinweis

Höhe der Sondernutzungsgebühr:

Für Werbereiter:
50,00 € / Jahr

Für feste Werbetafeln:
50,00 € / Jahr

Frist

Der Antrag ist rechtzeitig vor Anbringung der Werbeanlage zu stellen.

Hinweis

Der Antrag ist 2 Wochen vor Anbringung der Werbeanlage zu stellen.

Hinweise (Besonderheiten)

Gegebenenfalls ist darüber hinaus eine Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung des öffentlichen Raumes erforderlich. Darüber berät Sie im Einzelfall die Bauaufsichtsbehörde oder die jeweilige Gemeindeverwaltung.

Es gibt auch genehmigungsfreie Werbeanlagen gemäß Ziffer 10 der Anlage 1 zu § 60 Niedersächsische Bauordnung (NBauO), z. B. für Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis 1qm, für Werbeanlagen für zeitlich begrenzte Veranstaltungen oder für Werbeanlagen, die vorübergehend zu öffentlichen Wahlen angebracht oder aufgestellt werden.

Die NBauO gilt im Übrigen nicht für Werbemittel, die an den für diesen Zweck genehmigten Säulen, Tafeln oder Flächen angebracht sind.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Zuständig

Kontakt

Frau Rosenberg »
Liegenschaftsabteilung
Telefon: 05322 74-219