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Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
[Nr.99115002060000, 99115002060001, 99115002060002 ]

Volltext

Nach dem Meldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen bei der zuständigen Stelle widersprochen werden. Die Übermittlungssperre gilt für:

  • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
  • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
  • Adressbuchverlage
  • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige

Daneben kann der Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet widersprochen werden.

Ansprechpunkt

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag

Kosten

Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.08.2013
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Zuständig

Servicebüro »
Fax: 05322 74-330
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

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Telefon: 05322 74-318
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