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16.10.2026

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 73 "Märchenwald"

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
vom 19.10.2026 bis einschließlich 19.11.2026

Der Stadtrat der Stadt Bad Harzburg hat in seiner Sitzung am 6. Oktober 2026 den nächsten Schritt zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 73 „Märchenwald“ eingeleitet sowie die Auslegung des Vorentwurfes beschlossen. Ziel der Planung ist die Umgestaltung des Märchenwaldes hin zu einem Erdmännchenland.

Mit dem Beschluss vom 06.10.2026 wurde die Verwaltung beauftragt, den Vorentwurf der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen, um die Öffentlichkeit frühzeitig über die Planung zu informieren sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB über die Planung zu unterrichten und zu beteiligen. Um frühzeitig alle relevanten Informationen für die Planung zu erlangen, werden die bisher vorliegenden Plandokumente für die Dauer eines Monats veröffentlicht.

Folgende Dokumente liegen ab sofort zur Einsichtnahme bereit:

Stellungnahme zur Planung

Während der Auslegungsfrist können Sie Ihre Stellungnahme zum Entwurf 

übermitteln.

Es wird auch um Hinweise zu umweltrelevanten Themen gebeten.

Alle abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und einer Abwägung unterzogen. Das Ergebnis der Abwägung wird den Verfassern mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bauleitplanes unberücksichtigt bleiben.

Die frühzeitige Beteiligung zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Harzburg wird im Parallelverfahren durchgeführt.

Das Informationsmaterial enthält Auszüge aus den Geobasisdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen.

Externer Link www.lgln.niedersachsen.de