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03.07.2026

Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 375 "Windpark Kaltes Feld"

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
vom 06.07.2026 bis einschließlich 06.08.2026

Der Rat der Stadt Bad Harzburg hat am 25.06.2025 die Einleitung und Auslegung des Vorentwurfs, die vom 23.02. bis 23.03.2026 durchgeführt wurde, einer Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 375 „Windpark Kaltes Feld“ beschlossen. Mit Beschluss vom 23.06.2026 wurde die Verwaltung beauftragt, die Planunterlagen des Entwurfs einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen, um die Öffentlichkeit über die Planung zu informieren sowie die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Planung zu unterrichten und zu beteiligen.

Die Teilaufhebung ermöglicht eine flexible Entwicklung des Windenergiegebietes und andererseits auch die Flächen auf das Flächenziel der Regionalplanung nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) anrechnen zu können; dies ist mit der Höhenbegrenzung im Bebauungsplan derzeit nicht möglich. Die Teilaufhebung umfasst den nordöstlichen Teil des Geltungsbereiches.

Folgende Dokumente liegen ab sofort zur Einsichtnahme bereit:

Stellungnahme zur Planung

Während der Auslegungsfrist können Sie Ihre Stellungnahme zum Entwurf 

-       per E-Mail an stadtplanung@stadt-bad-harzburg.de
-       schriftlich per Post
-       mündlich zur Niederschrift

übermitteln.

Alle abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und einer Abwägung unterzogen. Das Ergebnis der Abwägung wird den Verfassern mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bauleitplanes unberücksichtigt bleiben.

Das Informationsmaterial enthält Auszüge aus den Geobasisdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen.

Externer Link www.lgln.niedersachsen.de