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03.07.2026

Bebauungsplan Nr. 2 »Große Amtswiese« - Neuaufstellung und gleichzeitig Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 und aller bisherigen Änderungen sowie Aufhebung der Gestaltungssatzung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
vom 06.07.2026 bis einschließlich 06.08.2026

Der Rat der Stadt Bad Harzburg hat am 23.06.2026 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Große Amtswiese“ sowie die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 aus dem Jahr 1956 und aller bisherigen Änderungen und die Aufhebung der Gestaltungssatzung für den Bebauungsplan Nr. 2 beschlossen.

Mit dem Beschluss vom 23.06.2026 wurde die Verwaltung beauftragt, den Vorentwurf der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen, um die Öffentlichkeit frühzeitig über die Planung zu informieren sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB über die Planung zu unterrichten und zu beteiligen. Um frühzeitig alle relevanten Informationen für die Planung zu erlangen, werden die bisher vorliegenden Plandokumente in der Zeit vom 06.07.2026 bis zum 06.08.2026 veröffentlicht.

Stellungnahme zur Planung

Während der Auslegungsfrist können Sie Ihre Stellungnahme zum Entwurf wir folgt übermitteln:

  • per E-Mail an stadtplanung@stadt-bad-harzburg.de
  • schriftlich per Post
  • mündlich zur Niederschrift.

Es wird auch um Hinweise zu umweltrelevanten Themen gebeten.

Alle abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und einer Abwägung unterzogen. Das Ergebnis der Abwägung wird den Verfassern mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bauleitplanes unberücksichtigt bleiben.

Die frühzeitige Beteiligung zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Harzburg wird im Parallelverfahren durchgeführt.

Das Informationsmaterial enthält Auszüge aus den Geobasisdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen.

Externer Link www.lgln.niedersachsen.de