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16.10.2026

50. Änderung des Flächennutzungsplanes

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
vom 19.10.2026 bis einschließlich 19.11.2026

Der Rat der Stadt Bad Harzburg hat am 06.10.2026 den nächsten Schritt des Verfahrens zur 50. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel der Errichtung von einer Windenergieanlage beschlossen.

Mit diesem Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, den Entwurf der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, um die Öffentlichkeit frühzeitig über die Planung zu informieren sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB über die Planung zu unterrichten und zu beteiligen. Die vorliegenden Plandokumente werden für die Dauer eines Monats veröffentlicht.

Folgende Dokumente liegen ab sofort zur Einsichtnahme bereit:

Stellungnahme zur Planung

Während der Auslegungsfrist können Sie Ihre Stellungnahme zum Entwurf 

-       per E-Mail an stadtplanung@stadt-bad-harzburg.de

-       schriftlich per Post an: Stadt Bad Harzburg, Forstwiese 5, 38667 Bad Harzburg

-       mündlich zur Niederschrift

übermitteln.

Alle abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und einer Abwägung unterzogen. Das Ergebnis der Abwägung wird den Verfassern mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bauleitplanes unberücksichtigt bleiben.

Ergänzender Hinweis:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Das Informationsmaterial enthält Auszüge aus den Geobasisdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen.

Externer Link www.lgln.niedersachsen.de