Hilfsnavigation

Volltextsuche
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Kreuzung Säperstelle
Seiteninhalt
Inhalt
03.07.2026

5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 "Am Kurpark"

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
vom 06.07.2026 bis einschließlich 06.08.2026

Der Rat der Stadt Bad Harzburg hat in seiner Sitzung am 25.06.2025 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Am Kurpark“ beschlossen. Die Auslegung des Vorentwurfes wurde am 09.09.2025 beschlossen und vom 06.10. bis 07.11.2025 durchgeführt. Mit Beschluss vom 23.06.2026 wurde die Verwaltung beauftragt, die Planunterlagen des Entwurfs einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen, um die Öffentlichkeit über die Planung zu informieren sowie die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Planung zu unterrichten und zu beteiligen. Ziel der Planung ist ein geänderter Verlauf des Riefenbachs sowie die einhergehende Anpassung der Baugrenze für den Hotel-Komplex „Harzburger Hof“.

Folgende Dokumente liegen ab sofort zur Einsichtnahme bereit:

Stellungnahme zur Planung

Während der Auslegungsfrist können Sie Ihre Stellungnahme zum Entwurf 

-       per E-Mail an stadtplanung@stadt-bad-harzburg.de
-       schriftlich per Post
-       mündlich zur Niederschrift

übermitteln.

Alle abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und einer Abwägung unterzogen. Das Ergebnis der Abwägung wird den Verfassern mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bauleitplanes unberücksichtigt bleiben.

Das Informationsmaterial enthält Auszüge aus den Geobasisdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen.

Externer Link www.lgln.niedersachsen.de