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07.08.2026

11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 "Badepark"

Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
vom 10.08.2026 bis einschließlich 10.09.2026

Der Rat der Stadt Bad Harzburg hat mit Beschluss Nr. 18/0506 in seiner Sitzung am 3. März 2026 das Verfahren zur 11. Änderung des Bebauungsplanes eingeleitet sowie die Auslegung des Entwurfes beschlossen. Ziel ist es, die rechtliche Grundlage für eine Entwicklung zwischen der Rohkamallee und der Herzog-Julius-Straße zu schaffen.

Die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Badepark“ wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB über den Inhalt der Planänderung informieren und sich dazu äußern.

Folgende Dokumente liegen ab sofort zur Einsichtnahme bereit:

Stellungnahme zur Planung

Während der Auslegungsfrist können Sie Ihre Stellungnahme zum Entwurf 

  • per E-Mail an stadtplanung@stadt-bad-harzburg.de
  • schriftlich per Post
  • mündlich zur Niederschrift

übermitteln.

Alle abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und einer Abwägung unterzogen. Das Ergebnis der Abwägung wird den Verfassern mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bauleitplanes unberücksichtigt bleiben.

Das Informationsmaterial enthält Auszüge aus den Geobasisdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen.
Externer Link www.lgln.niedersachsen.de