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Reisepass Änderung wegen Änderung des Wohnortes
[Nr.99085001011004 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn sich der auf dem Reisepass vermerkte Wohnort geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss die Wohnortangabe im Reisepass geändert werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die gezogen wurde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • bisheriger Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Zuständig

Servicebüro »
Fax: 05322 74-330
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Dahms »
Servicebüro
Telefon: 05322 74-318
Frau Hundertmark »
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Telefon: 05322 74-312
Frau Lohse »
Servicebüro
Telefon: 05322 74-314
Frau Strote »
Servicebüro
Telefon: 05322 74-319