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Umgebungslärm - Lärmaktionsplan

2009 – Lärmaktionsplan:

2013 – Lärmaktionsplan:

2018 – Lärmaktionsplan:

2023 - Lärmaktionsplan:

  • derzeit in Bearbeitung

Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) verpflichtet die Gemeinden, die durch Straßen-, Flug- und/oder Bahnlärm betroffen sind, Lärmaktionspläne aufzustellen. Die Pläne sind in einem 5-jährigen Abstand zu prüfen und ggfs. zu überarbeiten.

Link zu den aktuellen Ergebnissen der Lärmberechnung

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/larmschutz/eu_umgebungslarm/aktuelle_kartierungsergebnisse/aktuelle-kartierungsergebnisse-157342.html