Schöffenwahl und Jugendschöffenwahl
Die Stadt Bad Harzburg ist aufgefordert worden, für die Wahlperiode 2024 – 2028 geeignete Bürgerinnen und Bürger für das Ehrenamt einer/eines Schöffin/Schöffen bzw. Jugendschöffin/Jugendschöffen für das Amtsgericht Goslar sowie für das Landgericht Braunschweig vorzuschlagen.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen neben der deutschen Staatsangehörigkeit einen Wohnsitz seit mindestens einem Jahr in der Stadt Bad Harzburg haben. Des Weiteren müssen die Bewerberinnen und Bewerber zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein.
Interessenten für das Ehrenamt einer/eines Schöffin/Schöffen und für das Ehrenamt einer/eines Jugendschöffin/Jugendschöffen wenden sich bitte bis zum 01.03.2023 entweder postalisch an die Stadt Bad Harzburg, Forstwiese 5, oder per E-Mail an laura.schacht@stadt-bad-harzburg.de.