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20.12.2024
Hinweise zur Grundsteuer ab 01.01.2025
Das Finanzamt hat uns gebeten, den Leitfaden in geeigneter Weise bereit zu stellen, um den Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern auf verständliche Weise zu verdeutlichen, welche Behörde - die Kommune oder das Finanzamt - für ihr Anliegen zuständig ist.
Der Leitfaden enthält eine Übersicht und unterstützt damit eine gezielte und effiziente (elektronische) Kommunikation der Steuerpflichtigen mit der richtigen Stelle.
- Leitfaden zu den Grundsteuerbescheiden 2025 (PDF, 43 kB)