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Winterdienst
Leistungsbeschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, soweit es sich um den Winterdienst in der geschlossenen Ortslage handelt. Die Räum- und Streupflicht kann auf die Anwohner übertragen werden, wobei die Übertragung zumutbar sein muss.
Rechtsgrundlage
- 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Bad Harzburg vom 13. Dezember 2005
- Satzung der Stadt Bad Harzburg über die Straßenreinigung vom 22.10.1985 in der Fassung vom 15.12.1998
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5. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bad Harzburg über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung)
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Straßenverzeichnis I zur Satzung der Stadt Bad Harzburg über die Straßenreinigung (Straßenreinigung und Winterdienst erfolgt durch die Stadt)
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Straßenverzeichnis II zur Satzung der Stadt Bad Harzburg über die Straßenreinigung (Straßenreinigung und Winterdienst erfolgt durch die Anlieger)
Formulare
Hier steht Ihnen die Übernahmeerklärung zur Straßenreinigung zum Download zur Verfügung:
- Übernahmeerklärung Straßenreinigung (PDF, 13 kB)