Standplatzgenehmigung
[Nr.99050054000000 ]
Leistungsbeschreibung
Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.
Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweis
Für die Zuweisung eines Standplatzes auf dem Wochenmarkt ist die Stadt Bad Harzburg zuständig.
Für die Erteilung einer Marktfestsetzung (z.B. Flohmarkt) ist der Landkreis Goslar zuständig.
Hierzu benötigen Sie folgende Unterlagen:
Sie müssen eine Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Angestellten-Reisegewerbekarte erforderlich oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
- Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
- ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird
Hinweis
Für die Zuweisung eines Standplatzes auf dem Wochenmarkt benötigen Sie folgende Unterlagen:
Mitteilung über
- Warenangebot
- Standgröße
- Strombedarf
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.
Hinweis
Für die Zuweisung eines Standplatzes auf dem Wochenmarkt fallen folgende Gebühren an:
3,20 Euro je m für Marktstände
3,50 Euro je m für Verkaufswagen
6,40 Euro Mindestgebühr pro Marktstand
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.