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Kreuzung Säperstelle
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Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
[Nr.99108020224000 ]

Leistungsbeschreibung

Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bemerkungen

Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012
 

Zuständig

Tiefbauabteilung »
Fax: 05322 74-9609
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Herr Woick »
Tiefbauabteilung
Telefon: 05322 74-606