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Spielplätze: Instandhaltung
[Nr.99041015183001 ]

Leistungsbeschreibung

In allen Städten und Gemeinden gibt es Spielplätze für die kleineren Kinder. Diese sind nicht immer dort, wo Eltern sie sich wünschen oder nicht in dem Zustand, den sie sich vorstellen.

Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Verschmutzungen (z.B. durch Hunde) oder missbräuchliche Nutzung (z.B. durch ältere Jugendliche) melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.

Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.

Zuständig

Garten- und Friedhofsabteilung »
Telefon: 05322 74-650
Fax: 05322 9015-20
E-Mail oder Kontaktformular

Zuständig

Städtischer Bauhof »
Telefon: 05322 74-630
Fax: 05322 74-9636
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Herr Carsten Treue »
Städtischer Bauhof
Telefon: 05322 74-631
Frau Kerstin Rose »
Städtischer Bauhof
Telefon: 05322 74-630