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Erschließungsbeiträge
[Nr.99012018111000 ]

Leistungsbeschreibung

Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.

Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.

Hinweis

Erschließung ist nicht gleichbedeutend mit Zugänglichkeit, sondern erfordert darüber hinaus, dass die Zugänglichkeit eine auf die bauliche oder gewerbliche Grundstücksnutzung gerichetete Funktion hat. Zum Erschließungsaufwand gehören insbesondere die Kosten für den Erwerb der Flächen für die Erschließungsanlagen, die erstmalige Herstellung des Straßenkörpers einschließlich Herstellung von Rinnen, Radwegen, Gehwege, Beleuchtungseinrichtungen, Entwässerungseinrichtungen der Erschließungsanlagen sowie die Herstellung von Böschungen, Schutz- und Stützmauern. Daneben liegt in anderer Zuständigkeit die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze und Kommunikationsleitungen. Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird nach den tatsächlichen Kosten ermittelt und ist von den Beitragspflichtigen zu tragen.

An wen muss ich mich wenden?

Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.

Zuständig