Hilfsnavigation

Volltextsuche
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Kreuzung Säperstelle
Seiteninhalt
Inhalt

Was erledige ich wo?

A B CD E F G H IJ K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Heirat anmelden
[Nr.99059001104000 ]

Leistungsbeschreibung

Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie ein oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.

Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

Voraussetzungen

Eine Eheschließung können anmelden:

  • volljährige Personen

Weitere Voraussetzungen:

  • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
  • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
  • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
  • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäischen Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

An wen muss ich mich wenden?

Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll.

Gebühren

  • Gebühr: 50,00 Euro
  • Gebühr: 50,00 Euro
    Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung fällt ein Grundbetrag von 50 Euro an. Dieser Betrag kann sich weiter erhöhen. Sofern z. B. ausländisches Recht zu prüfen ist, sind weitere 40 Euro pro zu prüfendes Recht zu erheben. Auch erhöht sich der Betrag um weitere 40 Euro pro zu prüfende ausländische Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen. Weitere 40 Euro werden erhoben je aufzunehmenden Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung und/oder einer Vorprüfung einer Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen zur Vorlage eines Antrags auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nicht bedarf. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr für die Anmeldung zuständiges Standesamt. Im Zusammenhang mit der Eheschließung können ggf. weitere Kosten anfallen, z.B. wenn die Eheschließung außerhalb der Diensträume des Standesamtes, an einem sog. externen Trauort, und/oder außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes stattfindet. Auskunft gibt Ihnen gerne das Standesamt, welches die Eheschließung vornimmt.

Hinweis

  •   40,00 Euro: für die Anmeldung der Eheschließung
  •   25,00 Euro zusätzlich: für die Beurkundung einer Eheschließung bei einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt
  •   80,00 Euro: wenn ausländisches Recht zu beachten ist
  •   80,00 Euro zusätzlich: für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes, 
      ausgenommen Eheschließungen bei lebensgefährlichen Erkrankungen nach § 13 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG)
  •   25,00 Euro: für Erklärungen zur Namensführung von Ehegatten nach § 41 Abs. 1 PStG; für die Bestimmung eines Ehenamens
      im Zusammenhang mit der Eheschließung wird die Gebühr nicht erhoben.
  • 40,00 € für die Vornahme der Eheschließung außerhalb des Trauzimmers im Rathaus

Hinweis

 Wo möchten Sie heiraten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter nachfolgender Rubrik "Heiraten in Bad Harzburg"

Heiraten in Bad Harzburg

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Zuständig

Standesamt »
Fax: 05322 74-278
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Mantek »
Standesamt
Telefon: 05322 74-316
Frau Mortzfeld »
Standesamt
Telefon: 05322 74-315
Frau Page »
Standesamt
Telefon: 05322 74-317