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Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
[Nr.99063010006000 ]

Leistungsbeschreibung

Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Hinweis zu Unterlagen

Schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben

  • Name und Anschrift einer verantwortlichen Person (über 18 Jahre)
  • Termin der Veranstaltung
  • Unterschrift der verantwortlichen Person
  • Lageplan

Der Antrag ist mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu stellen.
 

Hinweis zu Gebühren

32,50 - 65,00 €

Zuständig

Kontakt

Frau Krause »
Abteilung für öffentliche Ordnung
Telefon: 0 53 22/74-301