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Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
[Nr.99079002026000 ]

Leistungsbeschreibung

Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.

Voraussetzungen

  • Volljährigkeit beider Partner

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind z. B. abhängig vom Familienstand der Partnerinnen/der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühren

  • Gebühr: 40,00 Euro
  • Gebühr: 25,00 Euro
    Bei Begründung der Partnerschaft bei einer anderen als der für die Anmeldung zuständigen Stelle fällt diese Gebühr zusätzlich an.
  • Gebühr: 80,00 Euro
    Begründung der Partnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer oder eines Erklärenden

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Zuständig

Standesamt »
Fax: 05322 74-278
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Mortzfeld »
Standesamt
Telefon: 05322 74-315
Frau Mantek »
Standesamt
Telefon: 05322 74-316
Frau Page »
Standesamt
Telefon: 05322 74-317