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Bauaktenarchiv

Leistungsbeschreibung

Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.

An wen muss ich mich wenden?

Die Städte und Gemeinden führen in der Regel ein Bauaktenarchiv. Fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach.

Hinweis

Bei Fragen zum Bauaktenarchiv wenden Sie sich bitte an:

  • Hochbauangelegenheiten
    Abteilung für Hochbau, Stadtplanung und Umweltschutz - Frau Herold / Frau Seltitz, Telefon: 0 53 22/74 -627 / -605.
  • Tiefbauangelegenheiten
    Tiefbauabteilung - Herr Reichelt / Herr Woick, Telefon: 0 53 22/74 -609 / -606.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.

Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig.

Zuständig