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Bürgerberatung
[Nr.99030013000000 ]

Leistungsbeschreibung

Die Bürgerberatung hilft Ihnen weiter, wenn Sie mit einer öffentlichen Einrichtung etwas zu klären oder zu regeln haben. Sie ist Mittlerin zwischen Ihnen als Bürgerin oder Bürger und der Verwaltung und anderen Behörden und Institutionen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine. Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Zuständig

Vorzimmer des Bürgermeisters »
Telefon: 0 53 22/74-108
Fax: 0 53 22/74-9108
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Strathmeyer »
Telefon: 05322 74-108