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25.11.2022
Grundsteuerreform - Niedersachsen
Aufgrund der Grundsteuerreform sind Eigentümer:innen eines bebauten oder unbebauten Grundstücks verpflichtet, voraussichtlich zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.12.2022 eine Feststellungserklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
Weitere Informationen unter: https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer