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Zweitwohnungssteuer Befreiung
[Nr.99102017010000 ]

Leistungsbeschreibung

Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten. Die Erhebung der Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung von Erwerbszweitwohnungen durch Verheiratete stellt eine gegen Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) verstoßende Diskriminierung der Ehe dar.

Hinweis

Nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhalten, sind unter bestimmten Umständen von der Zweitwohnungssteuer befreit. Die Erhebung der Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung von Erwerbszweitwohnungen durch Verheiratete stellt bei bestimmten Fallkonstellationen eine gegen Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) verstoßende Diskriminierung der Ehe dar.
Bitte legen Sie die Gründe und den Nutzungsumfang für die berufliche Verwendung der Bad Harzburger Wohnung für eine Einzelfallprüfung bei der Steuerabteilung dar.
  • Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Zuständig

Steuerabteilung »
Fax: 05322 74-222
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Herr Wolfram »
Steuerabteilung
Telefon: 05322 74-211