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Wilder Müll Entsorgung
[Nr.99001004004000 ]
Leistungsbeschreibung
Wilder Müll ist der zuständigen Stelle zu melden, die sich um die Entsorgung kümmert.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Die Meldung kann auch bei der Polizei erfolgen.
Hinweis
Im Bereich von öffentliche Flächen ist das Bau- und Ordnungsamt - Abteilung für öffentliche Ordnung - zuständig. Für private Flächen obliegt die Zuständigkeit dem Landkreis Goslar.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.