Hilfsnavigation

Volltextsuche
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Kreuzung Säperstelle
Seiteninhalt
Inhalt

Was erledige ich wo?

A B CD E F G H IJ K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Wilder Müll Entsorgung
[Nr.99001004004000 ]

Leistungsbeschreibung

Wilder Müll ist der zuständigen Stelle zu melden, die sich um die Entsorgung kümmert.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Die Meldung kann auch bei der Polizei erfolgen.

Hinweis

Im Bereich von öffentliche Flächen ist das Bau- und Ordnungsamt - Abteilung für öffentliche Ordnung - zuständig. Für private Flächen obliegt die Zuständigkeit dem Landkreis Goslar.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

AG Kommunenredaktion

Zuständig

Kontakt

Frau Krause »
Abteilung für öffentliche Ordnung
Telefon: 0 53 22/74-301