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Kreuzung Säperstelle
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Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
[Nr.99108013005000 ]

Leistungsbeschreibung

Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.

Hinweis

Für die Erteilung der Genehmigung ist der Landkreis Goslar zuständig. Liegt die Verkehrsraumeinschränkung im Bereich von Gemeindestraßen wird die Genehmigung von der Stadt Bad Harzburg erteilt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweis

Formloser Antrag

  • Name und Anschrift einer verantwortlichen Person (über 18 Jahre)
  • Termin der Baumaßnahme
  • Ort und Lageplan der Baustelle
  • Unterschrift der verantwortlichen Person

Der Antrag ist mindestes 1 Woche vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweis

51,20 Euro - 160,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Zuständig

Kontakt

Frau Pramann »
Abteilung für öffentliche Ordnung
Telefon: 05322 74-304