Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
[Nr.99108013005000 ]
Leistungsbeschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.
Hinweis
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweis
Formloser Antrag
-
Name und Anschrift einer verantwortlichen Person (über 18 Jahre)
-
Termin der Baumaßnahme
-
Ort und Lageplan der Baustelle
-
Unterschrift der verantwortlichen Person
Der Antrag ist mindestes 1 Woche vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.