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Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung
[Nr.99102020012000 ]

Leistungsbeschreibung

Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte.
Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von der zuständigen Stelle ausgestellt.

Weiterführende Informationen:

Zuständig

Servicebüro »
Fax: 05322 74-330
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Dahms »
Servicebüro
Telefon: 05322 74-318
Frau Hundertmark »
Servicebüro
Telefon: 05322 74-312
Frau Strote »
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Telefon: 05322 74-319
Frau Lohse »
Servicebüro
Telefon: 05322 74-314