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Kreuzung Säperstelle
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Schäden im Straßenbereich und an Brücken: Meldung

Leistungsbeschreibung

Schäden im Straßenbereich, wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher, sowie an Brücken können der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Die Meldung sollte Angaben

  • zur genauen Örtlichkeit,
  • zum Schaden und
  • zum Melder (für eventuelle Rückfragen)

enthalten.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit für Straßen innerhalb der Ortschaft liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Schaden aufgetreten ist.

Auf Straßen außerhalb des kommunalen Gebietes sind der Landkreis für Kreisstraßen oder das Land für Bundes- und Landstraßen zuständig.

Hinweis

Für die Gemeindestraßen ist die Gemeinde oder Stadt zuständig. Für Kreisstraßen ist der Landkreis zuständig. Für Landesstraßen ist das Land zuständig. Für Bundesstraßen ist der Bund zuständig. Diese drei Straßentypen werden von der zuständigen Straßenmeisterei betreut.

Hier: Straßenmeisterei Goslar - Telefon: 05321 39680 , Fax: 05321 396820

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Fachlich freigegeben durch

die AG Kommunenredaktion

Zuständig

Städtischer Bauhof »
Telefon: 05322 74-630
Fax: 05322 74-9636
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