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Reisepass Ausgabe
[Nr.99085001040000 ]

Leistungsbeschreibung

Der Reisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Zuständig

Servicebüro »
Fax: 05322 74-330
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Dahms »
Servicebüro
Telefon: 05322 74-318
Frau Lohse »
Servicebüro
Telefon: 05322 74-314
Frau Strote »
Servicebüro
Telefon: 05322 74-319
Frau Hundertmark »
Servicebüro
Telefon: 05322 74-312