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Ortsrecht

Leistungsbeschreibung

Zahlreiche öffentliche Regelungen, deren Einzelheiten Sie als Bürger/in oder Unternehmer/in betreffen, werden vor Ort festgelegt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, der Stadt und dem Landkreis.

Hinweis

Die Satzungen und Verordnungen der Stadt Bad Harzburg können auf der Internetseite der Stadt Bad Harzburg unter Ratsinfo / Ortsrecht eingesehen werden.
Im Rathaus können die Vorschriften bei Frau Schacht, Zimmer 104, eingesehen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Zuständig

Hauptabteilung »
Fax: 05322 74-106
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Schacht »
Hauptabteilung
Telefon: 05322 74-107