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Kommunale Sportstätten
Leistungsbeschreibung
Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.
Zuständig
Abteilung für Schulen, Jugendpflege, Kindertagesstätten und Sport »
Fax: 05322 74-110
E-Mail oder Kontaktformular
Fax: 05322 74-110
E-Mail oder Kontaktformular
Kontakt
Frau Lindner »
Abteilung für Schulen, Jugendpflege, Kindertagesstätten und Sport
Telefon: 05322 74-502
Abteilung für Schulen, Jugendpflege, Kindertagesstätten und Sport
Telefon: 05322 74-502