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10.02.2020

Wohnungsgeberbescheinigungen

Seit November 2015 ist jede*r Vermieter*in oder sonstige*r Wohnungsgeber*in verpflichtet, für seine*n Miete*in eine „Wohnungsgeberbescheinigung“ auszustellen. Darin muss vermerkt sein, wer (alle Personen) zu welchem Zeitpunkt in die Wohnung eingezogen ist/sind.

Wichtig dabei (und oft verkehrt gemacht):  Die Bescheinigung darf erst nach dem erfolgten Einzug ausgestellt werden!

Anderseits muss sie so rechtzeitig ausgestellt werden, dass der Mieter/die Mieterin den Einzug innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen bei der Meldebehörde anmelden kann!

Aus Vereinfachungsgründen kann der Vermieter/die Vermieterin die Bescheinigung gern direkt an das Servicebüro senden (servicebuero@stadt-bad-harzburg.de) – nach dem Einzug der/des Mieter/s.

Das falsche oder verspätete Ausfüllen einer Wohnungsgeberbescheingung kann ebenso mit Bußgeldern geahndet werden, wie die verspätete Anmeldung im Servicebüro oder die Nichtvorlage einer Wohnungsgeberbescheinigung durch den Mieter.

Bei der –kostenfreien- Anmeldung sind mitzubringen: Personalausweis, Reisepass (wenn vorhanden) Wohnungsgeberbescheinigung.