Wohnungsgeberbescheinigungen
Seit November 2015 ist jede*r Vermieter*in oder sonstige*r Wohnungsgeber*in verpflichtet, für seine*n Miete*in eine „Wohnungsgeberbescheinigung“ auszustellen. Darin muss vermerkt sein, wer (alle Personen) zu welchem Zeitpunkt in die Wohnung eingezogen ist/sind.
Wichtig dabei (und oft verkehrt gemacht): Die Bescheinigung darf erst nach dem erfolgten Einzug ausgestellt werden!
Anderseits muss sie so rechtzeitig ausgestellt werden, dass der Mieter/die Mieterin den Einzug innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen bei der Meldebehörde anmelden kann!
Aus Vereinfachungsgründen kann der Vermieter/die Vermieterin die Bescheinigung gern direkt an das Servicebüro senden (servicebuero@stadt-bad-harzburg.de) – nach dem Einzug der/des Mieter/s.
Das falsche oder verspätete Ausfüllen einer Wohnungsgeberbescheingung kann ebenso mit Bußgeldern geahndet werden, wie die verspätete Anmeldung im Servicebüro oder die Nichtvorlage einer Wohnungsgeberbescheinigung durch den Mieter.
Bei der –kostenfreien- Anmeldung sind mitzubringen: Personalausweis, Reisepass (wenn vorhanden) Wohnungsgeberbescheinigung.
- Wohnungsgeberbestätigung (PDF, 10 kB)